Energieberatung 2023
vom Land Steiermark stark gefördert und KOSTENLOS bei Umsetzungsbonus!
Ihre individuelle Energieberatung bei der Energieregion Oststeiermark GmbH (EROM) wird vom Land Steiermark gefördert!
Sparen Sie Energie und Kosten, schonen Sie Klima und holen Sie sich Beratung und Entscheidungsgrundlagen - und das zum Großteil KOSTENLOS!
Es geht um Förderungen, Erneuerbare Energie und Anlagen wie Holzheizungen, Photovoltaik, Solaranlagen ..., E-Mobilität, Energieeffizienz, Einsparungs-Möglichkeiten, Stromspeicher, ... und Vieles mehr ist möglich!
Wählen Sie aus 5 Beratungsangeboten – jedes einzelne davon kann beliebig oft – gefördert aber nur einmal pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden:
- Kostenlose "Energieberatung im EROM Büro oder per Telefon“ im Wert von 143€, die das Land Steiermark übernimmt
- Kostenlose "Beratung gegen Energiearmut" (Voraussetzung Einkommensobergrenze) bei Ihnen zu Hause im Wert von 220€, die das Land Steiermark übernimmt
- "Energieberatung Vor-Ort" (bei Ihnen zu Hause) - für die Beratung im Wert von 215€ bleibt Ihnen ein Selbstbehalt von 50€, das Land Steiermark übernimmt 165€! Der Selbstbehalt kann durch Nutzung des Umsetzungsbonus zurückerstattet werden - siehe unten!
- "Vor-Ort-Gebäudecheck" für Ein- und Zweifamilienhäuser – für die Beratung im Wert von 530€ bleibt Ihnen ein Selbstbehalt von 200€, das Land Steiermark übernimmt 330€! Der Selbstbehalt kann durch Nutzung des Umsetzungsbonus zurückerstattet werden - siehe unten!
- "Vor-Ort-Gebäudecheck" bei einem Mehrfamilienhaus oder einem von Gemeinden oder zu Vereinszwecken genutzten Gebäude – für die Beratung im Wert von 800€ bleibt ein Selbstbehalt von 250€, das Land Steiermark übernimmt 550€! Der Selbstbehalt kann durch Nutzung des Umsetzungsbonus zurückerstattet werden - siehe unten!
Folgende Beratungstermine bietet die KEM Grünes Band Südsteiermark in den Gemeinden St. Veit id Südsteiermark & Straß in Steiermark an:
(wir ersuchen um telefonsiche Terminvereinbarung)
- Marktgemeinde Straß in Steiermark Fr. 24.02.2023 09:00 Fr. 24.02.2023 12:00
- Marktgemeinde St.Veit in der Südsteiermark Fr. 03.03.2023 09:00 Fr. 03.03.2023 12:00
- Marktgemeinde Straß in Steiermark Fr. 17.03.2023 09:00 Fr. 17.03.2023 12:00
- Marktgemeinde St.Veit in der Südsteiermark Fr. 24.03.2023 09:00 Fr. 24.03.2023 12:00
- Marktgemeinde Straß in Steiermark Fr. 14.04.2023 09:00 Fr. 14.04.2023 12:00
- Marktgemeinde St.Veit in der Südsteiermark Fr. 21.04.2023 09:00 Fr. 21.04.2023 12:00
- Marktgemeinde Straß in Steiermark Fr. 05.05.2023 09:00 Fr. 05.05.2023 12:00
- Marktgemeinde St.Veit in der Südsteiermark Fr. 26.05.2023 09:00 Fr. 26.05.2023 12:00
- Marktgemeinde Straß in Steiermark Fr. 16.06.2023 09:00 Fr. 16.06.2023 12:00
- Marktgemeinde St.Veit in der Südsteiermark Fr. 23.06.2023 09:00 Fr. 23.06.2023 12:00
- Marktgemeinde Straß in Steiermark Fr. 21.07.2023 09:00 Fr. 21.07.2023 12:00
- Marktgemeinde St.Veit in der Südsteiermark Fr. 28.07.2023 09:00 Fr. 28.07.2023 12:00
- Marktgemeinde Straß in Steiermark Fr. 01.09.2023 09:00 Fr. 01.09.2023 12:00
- Marktgemeinde St.Veit in der Südsteiermark Fr. 08.09.2023 09:00 Fr. 08.09.2023 12:00
- Marktgemeinde Straß in Steiermark Fr. 22.09.2023 09:00 Fr. 22.09.2023 12:00
- Marktgemeinde St.Veit in der Südsteiermark Fr. 06.10.2023 09:00 Fr. 06.10.2023 12:00
- Marktgemeinde Straß in Steiermark Fr. 20.10.2023 09:00 Fr. 20.10.2023 12:00
- Marktgemeinde St.Veit in der Südsteiermark Fr. 10.11.2023 09:00 Fr. 10.11.2023 12:00
- Marktgemeinde Straß in Steiermark Fr. 17.11.2023 09:00 Fr. 17.11.2023 12:00
- Marktgemeinde St.Veit in der Südsteiermark Fr. 24.11.2023 09:00 Fr. 24.11.2023 12:00
- Marktgemeinde Straß in Steiermark Fr. 01.12.2023 09:00 Fr. 01.12.2023 12:00
- Marktgemeinde St.Veit in der Südsteiermark Fr. 15.12.2023 09:00 Fr. 15.12.2023 12:00
Kontakt St. Veit in der Südsteiermark: +43 3453/2629-0
Nutzen Sie die Unterstützung des Landes Steiermark (www.ich-tus.steiermark.at).
Der Umsetzungsbonus 2023!
Sie erhalten den Selbstbehalt zurück, wenn sie innerhalb von 12 Monaten nach einer erfolgten Vor-Ort-Energieberatung eine der folgenden Maßnahmen umsetzen:
- Einbau von min. einer hocheffizienten Umwälzpumpe - ausgenommen sind Pumpen, die im Zuge eines aus dem Steirischen Umweltlandesfonds geförderten Heizungstausches eingebaut oder getauscht werden
- Durchführung eines hydraulischen Abgleichs
- Tausch von alten, fachgerecht entsorgten E-Geräten der Klassen Kühl- oder Gefrier- und Gefrierkombigeräte und Waschmaschinen auf min. C Geräte sowie E-Herde und Backofen auf neue min. A++ Geräte
- Einbau von automatischen Thermostatventilen
- Vorlage von zwei aufeinanderfolgenden Stromjahresrechnungen. Die Beratung (Datum des Förderungsantrags) muss im Abrechnungszeitraum der zweiten Stromjahresrechnung datiert sein, wobei die zweite Stromjahresrechnung zur ersten Stromjahresrechnung eine Einsparung des Energieverbrauchs von mindestens 15%, gemessen in kWh, ausweisen muss.