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pv

Erom

Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher 2023

EROM unterstützt Sie bei der Förderabwicklung

4. Fördercall 2023 für Photovoltaik und Speicher (Kat A-D)
Einreichzeitraum: 9. Oktober 2023 um 17:00 - 23. Oktober 2023 um 23:59 Uhr

Bei Investitionszuschüssen handelt es sich um einen einmaligen Zuschuss zur PV- sowie Stromspeicheranlage. Bei PV-Anlagen wird jedes einzelne kWp, bei Stromspeicher wird jede einzelne kWh, mit einem bestimmten Fördersatz (€/kWp bzw. €/kWh) unterstützt.
Der Förderantrag ist innerhalb von 168 Stunden (7 Tage) ab Ticketziehung zu vervollständigen. Bitte beachten Sie: Ein Förderantrag kann NUR auf der Homepage der OeMAG gestellt werden. Einen ausführlichen Leitfaden zur Antragstellung finden Sie hier.


Anwendbar für

  • PV-Neuanlagen/Erweiterungen für die ersten 1.000 kWp
  • neue Stromspeicher bis 50 kWh (mind. 0,5 kWh/kWp)
  • natürliche und juristische Personen
  • Projekte bei denen zum Zeitpunkt der Antragstellung
    • mit den Arbeiten noch nicht begonnen wurde (ausgenommen Privatpersonen; Definition „Beginn der Arbeiten“ s. Verordnung)
    • alle für die Errichtung oder Erweiterung erforderlichen Genehmigungen/Anzeigen in 1. Instanz und der Zählpunkt vorliegen 


Neuerungen:

  • Privatanlagen bis 20kWp, welche bei EAG-Fördermittel nicht zum Zug kommen, werden automatisch an den Klima- & Energiefonds weitergeleitet und können dort eine Förderung bekommen.

  • Anträge von Unternehmen, welche aufgrund beschränkter Fördermittel nicht gefördert werden, können neuerlich eingereicht werden - handelt es sich um das exakt gleiche Projekt bleibt der Anreizeffekt und damit die Förderwürdigkeit erhalten, auch wenn zwischenzeitlich mit den Arbeiten begonnen wurde.
  • Einreichung auch nach Planungsstart möglich  - somit ist umgehende Erichtung & Abrechnung möglich: Verbraucher*innen (im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG) können einen Antrag auf Förderung (abweichend von § 8 Abs. 1 VO) auch nach Beginn der Arbeiten stellen. Der Beginn der Arbeiten darf in diesem Fall NICHT vor dem 21. April 2022 liegen. Der Antrag auf Förderung ist ABER jedenfalls vor Inbetriebnahme der zu fördernden Maßnahme einzubringen (§ 8 Abs. 2 VO).

  • 600 Mio EUR im Fördertop für 2023
Kategorien werden folgend eingeteilt in:
  • Kategorie A
    (Anlage 1 kWp bis 10 kWp)
  • Kategorie B
    (Anlage >10 kWp bis 20 kWp)
  • Kategorie C
    (Anlage >20 kWp bis 100 kWp)
  • Kategorie D
    (Anlage >100 kWp bis 1.000 kWp)

Fördersätze 2023

Kategorie A 285 €/kWp*

fixer Fördersatz,

Reihung der Förderanträge nach First Come-First Served

Kategorie B  250 €/kWp*
Kategorie C 160 €/kWp (maximal)** maximaler Fördersatz ist vorgegeben; zwingende Angabe des Förderbedarfs/kWp (bis zum max. Fördersatz); Reihung der Förderanträge erfolgt nach der Höhe des angegebenen Förderbedarfs („verkehrtes Bieterverfahren“); bei gleichem Wert erfolgt die Reihung nach dem Zeitpunkt der Antragstellung
Kategorie D 140 €/kWp (maximal)**
Stromspeicher  200 €/kWh (nur in Kombination mit einer neu errichteten oder erweiterten PV-Anlage) fixer Fördersatz; Reihung ist an zwingend einzureichende PV-Anlage gekoppelt

*  Von dem bei einem Fördercall in den PV-Kategorien A und B zur Verfügung stehenden Fördermitteln werden max. 20% für Anträge von Förderwerber*innen verwendet, die keine Verbraucher*innen im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG sind.
** Reihung der Förderanträge nach zwingend anzugebendem Förderbedarf/kWp. Daher: Angabe des max. Förderbedarfs oder geringer im Zuge der Förderantragstellung 

Reihung der Anträge: Bitte beachten Sie, dass folgende Reihungskriterien für die Förderanträge (Photovoltaik und Stromspeicher) maßgeblich sind:

  • Kategorie A (0,01 – 10 kWp) und Kategorie B (> 10 – 20 kWp): Einreichzeitpunkt („first-come-first-served“)
  • Kategorie C (> 20 – 100 kWp) und Kategorie D (> 100 – 1.000 kWp): Förderbedarf in Euro/kWp und Einreichzeitpunkt

Als Zeitpunkt des Einlangens eines Antrages gilt der Eingang des vollständigen Ticketantrages. ACHTUNG: Werden an einem Kalendertag mehrere Ticketanträge, die dieselbe Anlage (Zählpunktbezeichnung) betreffen, eingebracht, ist nur das letzte Ticket gültig. Der Antrag kann somit nur mit dem zuletzt gezogenen Ticket vervollständigt werden!

Förderbedarf: Es ist die Höhe, der für das Vorhaben benötigten, öffentlichen Finanzierung in Euro pro kWp (bezogen auf den jeweiligen Fördersatz laut EAG-InvestitionszuschüsseVO Strom) einzugeben. Achtung: Der Förderbedarf kann nach Einreichung des Antrages nicht mehr verändert werden!

Kategoriezuteilung (A, B, C oder D): Der Förderantrag wird automatisch anhand der Engpassleistung in kWp im gezogenen Ticket einer Kategorie (A, B, C oder D) zugeordnet. Sollte die Leistung in kWp im Ticket nicht mit der Kategorie übereinstimmen, muss ein neues Ticket innerhalb des Fördercalls gezogen und damit ein neuer Antrag eingereicht werden.

[Quelle: Photovoltaic Austria https://pvaustria.at/eag-investzuschuss 04/2023]



Antragstellung direkt bei der OeMAG hier & Informationen zur Förderabwicklung EAG hier.

Erstberatung
durch EROM für Stromspeicher: weiterführende Informationen finden Sie dazu hier!

Wir übernehmen gerne für Sie ihre Förderabwicklung: weiterführende Informationen finden Sie dazu hier!

Kontaktieren Sie uns bei Fragen: 

DI Christian Luttenberger
Telefon: 0676 784 00 86
Mail: christian.luttenberger@erom.at

Energieregion Oststeiermark GmbH





Rückblick: Folgende Fördercalls fanden 2023 und 2022 statt:

2023

Kategorie A & B
4 Fördercalls im Jahr 2023

  • 23.03.2023 – 06.04.2023 - abgeschlossen
  • 14.06.2023 – 28.06.2023 - abgeschlossen
  • 23.08.2023 – 06.09.2023 - abgeschlossen
  • 09.10.2023 – 23.10.2023 -
Kategorie C & D
3 Fördercalls im Jahr 2023
  • 23.03.2023 – 06.04.2023 - abgeschlossen
  • 14.06.2023 – 28.06.2023 - abgeschlossen
  • 09.10.2023 – 23.10.2023 -

2022

Kategorie A (Anlage 1 kWp bis 10 kWp)
4 Fördercalls im Jahr 2022

  • 21.04.2022 – 19.05.2022 – abgeschlossen
  • 21.06.2022 – 19.07.2022 – abgeschlossen
  • 23.08.2022 – 20.09.2022 – abgeschlossen
  • 18.10.2022 – 15.11.2022 – abgeschlossen

 

Kategorie B (Anlage >10 kWp bis 20 kWp)
4 Fördercalls im Jahr 2022

  • 21.04.2022 – 02.06.2022 – abgeschlossen
  • 21.06.2022 – 19.07.2022 – abgeschlossen
  • 23.08.2022 – 04.10.2022 – abgeschlossen
  • 18.10.2022 – 29.11.2022 – abgeschlossen

 

Kategorie C (Anlage >20 kWp bis 100 kWp)
3 Fördercalls im Jahr 2022

  • 21.04.2022 – 02.06.2022 – abgeschlossen
  • 23.08.2022 – 04.10.2022 – abgeschlossen
  • 18.10.2022 – 29.11.2022 – abgeschlossen

 

Kategorie D (Anlage >100 kWp bis 1.000 kWp)
3 Fördercalls im Jahr 2022

  • 21.04.2022 – 02.06.2022 – abgeschlossen
  • 23.08.2022 – 04.10.2022 – abgeschlossen
  • 18.10.2022 – 29.11.2022  – abgeschlossen

  Hier geht's zur Antragsstellung

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