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Erom

USt-Befreiung & Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher

EROM unterstützt Sie bei der Förderabwicklung


USt-Befreiung ab 1.1.2024

... für Photovoltaikmodule: Voraussetzung ist, dass die Engpassleistung der Photovoltaikanlage (insgesamt) nicht mehr als 35 kWp beträgt und dass die Photovoltaikanlage durch den Betreiber/die Betreiberin auf oder in der Nähe von bestimmten Gebäuden betrieben wird (Gebäuden, die Wohnzwecken dienen, Gebäuden, die von Körperschaften öffentlichen Rechts genutzt werden oder Gebäuden, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen).
Weitere Voraussetzung ist, dass für die betreffende Photovoltaikanlage bis zum 31. Dezember 2023 kein Antrag auf Investitionszuschuss nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG), BGBl. I Nr. 150/2021 in der geltenden Fassung, eingebracht worden ist


Fördercalls für PV- & Speicher-Anlagen

Fördercall-Termine für alle Kategorien (A-D) 2024:

  • 15.04.2024 – 29.04.2024
  • 12.06.2024 – 26.06.2024
  • 07.10.2024 – 21.10.2024

Bei der EAG-Investitionsförderung handelt es sich um einen einmaligen Investitionszuschuss für die Errichtung einer PV-Anlage sowie einer damit im  Zusammenhang gleichzeitig neu errichteten Stromspeicheranlage. Bei PV-Anlagen wird jedes einzelne kWp (bei einem Stromspeicher jede einzelne kWh) mit einem bestimmten Fördersatz (€/kWp bzw. €/kWh) unterstützt.

Förderanträge sind innerhalb eines befristeten Zeitfensters (Fördercall) bei der EAG-Förderabwicklungsstelle (OeMAG) NUR über die Website der OeMAG zu stellen. Einen ausführlichen Leitfaden zur Antragstellung finden Sie hier. Zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbringung des Förderantrags darf die Inbetriebnahme der PV-Anlage noch NICHT erfolgt sein. Der „Beginn der Arbeiten“ darf zudem nicht vor dem 21. April 2022 liegen.

Bitte beachten Sie: Der Förderantrag ist innerhalb von 168 Stunden (7 Tage) ab Ticketziehung zu vervollständigen. Informationen zur Möglichkeit der Vervollständigung finden Sie u.a. im Bestätigungsmail nach Ticketziehung.

Der EAG-Investitionszuschuss ist anwendbar für:

  • PV-Neuanlagen/Erweiterungen bis max. 1.000 kWp Modulleistung
  • gleichzeitig mit der PV-Anlage neu errichtete Stromspeicher bis zu einer max. nutzbaren Speicherkapazität (Nettokapazität) von 50 kWh (mind. 0,5 kWh/kWp)
  • natürliche und juristische Personen
  • Anlagen, bei denen zum Zeitpunkt der Förderantragstellung die Inbetriebnahme noch nicht erfolgt ist
  • Anlagen, bei denen für die Errichtung oder Erweiterung alle erforderlichen Genehmigungen/Anzeigen in 1. Instanz und der Zählpunkt vorliegen 


Anwendbar für

  • PV-Neuanlagen/Erweiterungen für die ersten 1.000 kWp
  • neue Stromspeicher bis 50 kWh (mind. 0,5 kWh/kWp)
  • natürliche und juristische Personen
  • Projekte bei denen zum Zeitpunkt der Antragstellung
    • mit den Arbeiten noch nicht begonnen wurde (ausgenommen Privatpersonen; Definition „Beginn der Arbeiten“ s. Verordnung)
    • alle für die Errichtung oder Erweiterung erforderlichen Genehmigungen/Anzeigen in 1. Instanz und der Zählpunkt vorliegen 

Kategorien werden folgend eingeteilt in:

  • Kategorie A
    (Anlage 1 kWp bis 10 kWp)
  • Kategorie B
    (Anlage >10 kWp bis 20 kWp)
  • Kategorie C
    (Anlage >20 kWp bis 100 kWp)
  • Kategorie D
    (Anlage >100 kWp bis 1.000 kWp)

Fördersätze 2024

Kategorie A 195 €/kWp

fixer Fördersatz,

Reihung der Förderanträge nach First Come-First Served

Kategorie B  185 €/kWp
Kategorie C 150 €/kWp (maximal)* maximaler Fördersatz ist vorgegeben; zwingende Angabe des Förderbedarfs/kWp (bis zum max. Fördersatz); Reihung der Förderanträge erfolgt nach der Höhe des angegebenen Förderbedarfs („verkehrtes Bieterverfahren“); bei gleichem Wert erfolgt die Reihung nach dem Zeitpunkt der Antragstellung
Kategorie D 140 €/kWp (maximal)*
Stromspeicher  200 €/kWh (nur in Kombination mit einer neu errichteten oder erweiterten PV-Anlage) fixer Fördersatz; Reihung ist an zwingend einzureichende PV-Anlage gekoppelt

* Reihung der Förderanträge nach zwingend anzugebendem Förderbedarf/kWp. Daher: Angabe des max. Förderbedarfs oder geringer im Zuge der Förderantragstellung 

Reihung der Anträge: Bitte beachten Sie, dass folgende Reihungskriterien für die Förderanträge (Photovoltaik und Stromspeicher) maßgeblich sind:

  • Kategorie A (0,01 – 10 kWp) und Kategorie B (> 10 – 20 kWp): Einreichzeitpunkt („first-come-first-served“)
  • Kategorie C (> 20 – 100 kWp) und Kategorie D (> 100 – 1.000 kWp): Förderbedarf in Euro/kWp und Einreichzeitpunkt

Als Zeitpunkt des Einlangens eines Antrages gilt der Eingang des vollständigen Ticketantrages. ACHTUNG: Werden an einem Kalendertag mehrere Ticketanträge, die dieselbe Anlage (Zählpunktbezeichnung) betreffen, eingebracht, ist nur das letzte Ticket gültig. Der Antrag kann somit nur mit dem zuletzt gezogenen Ticket vervollständigt werden!

Förderbedarf: Es ist die Höhe, der für das Vorhaben benötigten, öffentlichen Finanzierung in Euro pro kWp (bezogen auf den jeweiligen Fördersatz laut EAG-InvestitionszuschüsseVO Strom) einzugeben. Achtung: Der Förderbedarf kann nach Einreichung des Antrages nicht mehr verändert werden!

Kategoriezuteilung (A, B, C oder D): Der Förderantrag wird automatisch anhand der Engpassleistung in kWp im gezogenen Ticket einer Kategorie (A, B, C oder D) zugeordnet. Sollte die Leistung in kWp im Ticket nicht mit der Kategorie übereinstimmen, muss ein neues Ticket innerhalb des Fördercalls gezogen und damit ein neuer Antrag eingereicht werden.

[Quelle: Photovoltaic Austria https://pvaustria.at/eag-investzuschuss/ 03/2024]



Antragstellung direkt bei der OeMAG hier & Informationen zur Förderabwicklung EAG hier.

Erstberatung
durch EROM für Stromspeicher: weiterführende Informationen finden Sie dazu hier!

Wir übernehmen gerne für Sie ihre Förderabwicklung: weiterführende Informationen finden Sie dazu hier!

Kontaktieren Sie uns bei Fragen: 

DI Christian Luttenberger
Telefon: 0676 784 00 86
Mail: christian.luttenberger@erom.at

Energieregion Oststeiermark GmbH





Rückblick: Folgende Fördercalls fanden 2023 und 2022 statt:

2023

Kategorie A & B
4 Fördercalls im Jahr 2023

  • 23.03.2023 – 06.04.2023 - abgeschlossen
  • 14.06.2023 – 28.06.2023 - abgeschlossen
  • 23.08.2023 – 06.09.2023 - abgeschlossen
  • 09.10.2023 – 23.10.2023 - abgeschlossen
Kategorie C & D
3 Fördercalls im Jahr 2023
  • 23.03.2023 – 06.04.2023 - abgeschlossen
  • 14.06.2023 – 28.06.2023 - abgeschlossen
  • 09.10.2023 – 23.10.2023 - abgeschlossen

2022

Kategorie A (Anlage 1 kWp bis 10 kWp)
4 Fördercalls im Jahr 2022

  • 21.04.2022 – 19.05.2022 – abgeschlossen
  • 21.06.2022 – 19.07.2022 – abgeschlossen
  • 23.08.2022 – 20.09.2022 – abgeschlossen
  • 18.10.2022 – 15.11.2022 – abgeschlossen

 

Kategorie B (Anlage >10 kWp bis 20 kWp)
4 Fördercalls im Jahr 2022

  • 21.04.2022 – 02.06.2022 – abgeschlossen
  • 21.06.2022 – 19.07.2022 – abgeschlossen
  • 23.08.2022 – 04.10.2022 – abgeschlossen
  • 18.10.2022 – 29.11.2022 – abgeschlossen

 

Kategorie C (Anlage >20 kWp bis 100 kWp)
3 Fördercalls im Jahr 2022

  • 21.04.2022 – 02.06.2022 – abgeschlossen
  • 23.08.2022 – 04.10.2022 – abgeschlossen
  • 18.10.2022 – 29.11.2022 – abgeschlossen

 

Kategorie D (Anlage >100 kWp bis 1.000 kWp)
3 Fördercalls im Jahr 2022

  • 21.04.2022 – 02.06.2022 – abgeschlossen
  • 23.08.2022 – 04.10.2022 – abgeschlossen
  • 18.10.2022 – 29.11.2022  – abgeschlossen

  Hier geht's zur Antragsstellung

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