Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften
Wir informieren neutral über, beraten zu und unterstützen bei der Entwicklung, Gründung und den Betrieb von EEGs (Erneuerbaren Energie-Gemeinschaften). Individuell, in Gruppen oder öffentlich.
Seit Ende Juli 2021 ermöglicht das neue Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) die Gründung einer „Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft“ (EEG).
Eine EEG wird aus mindestens 2 Mitgliedern gegründet, die sich zusammenschließen und nun erstmals über Grundstücksgrenzen hinweg Energie (Strom, Wärme oder Gas) aus erneuerbaren Quellen erzeugen, speichern, verbrauchen und verkaufen dürfen.
Dabei werden die Anlagen des Netzbetreibers (z.B. im Falle von Strom das Stromnetz) genutzt.
EEGs sollen ihren Mitgliedern und den Gebieten, in denen sie tätig sind, ökologische, wirtschaftliche und sozialgemeinschaftliche Vorteile bringen.
Unsere Leistungen wollen über das Wesen, die Möglichkeiten und die Umsetzung von EEGs sensibilisieren und informieren.
Wir bearbeiten die EEG-Eckpunkte, wie z.B.:
Was ist eine EEG? Vorteile. Mögliche Beteiligte und Verträge, optimale Mitglieder-Struktur. Gemeinschaft! Detail – Gründungs-Schritte: Erste Überlegungen – Netzbetreiber Kontakt – Konzepterstellung – Organisationsform – Stromverteilung – Preisgestaltung – Abrechnung – Berechnungs-Tools – Marktpartner werden – Marktkommunikation, Datenfluss. Inbetriebnahme – Verwaltung, Neue Anlagen u. Mitglieder. Finanzierung, Förderungen. Praxiseinblicke in EEG’s. …
Leitfaden Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (Printversion)