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Sonnenblume

©Erom

Marktpreis für Ökostromanlagen

durch OeMAG

Betreiber:innen von Ökostromanlagen haben die Möglichkeit, den in das öffentliche Netz eingespeisten Ökostrom zum Marktpreis durch die Marktpreis-Bilanzgruppe der OeMAG vergütet zu bekommen.

Der zu vergütende Marktpreis wird ab 2024 monatlich und im Nachhinein festgesetzt.

Marktpreise 2024


Jänner 8,137 ct/kWh Preis gem. § 13 Abs. 3 iVm § 41 ÖSG durchschnittlich mengengewichteter
Day-Ahead-Stundenpreis
Februar 6,293 ct/kWh Preis gem. § 13 Abs. 3 iVm § 41 ÖSG durchschnittlich mengengewichteter
Day-Ahead-Stundenpreis
März 5,776 ct/kWh Preis gem. § 13 Abs. 3 iVm § 41 ÖSG 60 % des Marktpreises gemäß § 41 Abs. 1 ÖSG


Untergrenze ergibt sich aus der quartalsweise Berechnung (min 60%) durch die E-Control (Stand 04.04.2024: € 0,07758/kWh im Vergleich zu 03.01.2024: € 0,09626/kWh - 29.09.2023: € 0,12464/kWh - 30.06.2023: € 0,13691/kWh - 30.03.2023: € 0,14457/kWh - 30.12.2022: € 0,26863/kWh - 1.9.2022: € 0,5145/kWh)

Voraussetzungen für die Antragstellung:
  • Netzzusage mit Einspeisezählpunkt
  • Engpassleistung der Anlage kleiner 500 kW(p)
  • Vorliegen aller nötiger Anzeigen und Bewilligungen

Informationen dazu finden Sie auf der Seite der OeMAG: hier

Wir übernehmen gerne für Sie ihre Antragsstellung: weiterführende Informationen finden Sie dazu hier!

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